Liste gebräuchlicher Operatoren

(mit teilweiser Zuordnung zu den Anforderungsbereichen I, II, III)
ableiten (to derive, to deduce):
folgern mit dem Ziel, aus gesicherten oder mehr oder weniger gesicherten Aussagen unmittelbar (auf direktem Weg) neue Aussagen zu gewinnen; die Gültigkeit der abgeleiteten Aussage wird vom Wahrheitswert der Ausgangsaussage(n) bestimmt  II/III
gliedern (to structure, to order, to organize):
nach vorgegebenen oder selbstgewählten Merkmalen ordnen/unterscheiden  II
abstrahieren (to abstract (from)):
geistige Operation, die in der gerichteten Ausklammerung der unwesentlichen Merkmale und der Hervorhebung der wesentlichen Merkmale eines in der Realität existierenden Sachverhaltes besteht
herleiten:
folgern mit dem Ziel, aus gesicherten oder mehr oder weniger gesicherten Aussagen durch deduktives Schließen neue Aussagen zu gewinnen
analysieren (to analyze):
Erkenntnisobjekte gedanklich in einzelne Bestandteile, Elemente und Eigenschaften gliedern, um die Funktion des Einzelnen im Ganzen zu erkennen (→nach wichtigen Merkmalen und deren Zusammenhängen suchen, also "Strukturen" herausarbeiten)  II
idealisieren:
geistige Operation, die darin besteht, von realen Objekten ausgehend Objekte zu schaffen, die es in der Wirklichkeit nicht gibt.
anwenden:
Theorien, Modelle oder Regeln mit konkretem Fall- bzw. Raumbeispiel oder Sachverhalt in Bezug bringen  II
interpretieren (to interpret):
wissenschaftliche Erkenntnistätigkeit mit dem Ziel, einem Zeichensystem (z.B. einer Gleichung), einer grafischen Darstellung (z.B. einem Diagramm)oder einer verbalen Aussage eine auf die Natur bezogene Bedeutung zuzuordnen  II/III
aufzeigen:
Sachverhalte unter Beibehaltung des Sinnes auf Wesentliches reduzieren  I
interpolieren (to interpolate):
folgern mit dem Ziel, die Gültigkeit von Aussagen innerhalb ihres Gültigkeitsbereiches auf spezielle Sachverhalte zu übertragen
begründen (to give reasons for, to justify, to account for, to substantiate):
wissenschaftliche Erkenntnistätigkeit mit dem Ziel, Gründe in Form von Beobachtungen, Erfahrungen, Erkenntnissen, Gesetzen, Modellen, aber auch Normen, Interessen, Bedürfnissen etc. zu theoretischen Aussagen oder (menschlichen) Verhaltensweisen anzugeben, welche diese Aussagen oder Verhaltensweisen als wahr bzw. glaubwürdig oder falsch bzw. unglaubwürdig erscheinen lassen.
kennzeichnen (to characterize, to mark, to indicate):
Typisches/Auffälliges herausstellen und ggf. veranschaulichen  I/II
beobachten:
bewusst ausgewählte Erscheinungen oder Vorgänge durch zielgerichtete sinnliche Wahrnehmung bezüglich ihrer Existenz oder ihrer Veränderung erfassen
konkretisieren:
geistige Operation, die in der Übertragung und Anwendung des Allgemeinen auf das Besondere und Einzelne eines Sachverhalts besteht, d.h. durch die zu einer verallgemeinerten Aussage belegende Beispiele, Einzelfälle etc. angegeben werden
beschreiben (to describe):
beobachtete Erscheinungen oder Vorgänge bezüglich ihrer äußeren wahrnehmbaren Merkmale mit gedanklich sprachlichen Mitteln und in systematisch geordneter Folge darstellen. Die Beschreibung gibt an, wie der Sachverhalt beschaffen ist, aber nicht, warum er so und nicht anders beschaffen ist  I/II
messen:
durch Wechselwirkung eines Messobjekts mit einer Messapparatur feststellen, wie vielmal die entsprechende Einheit in der zu messenden Größe enthalten ist
bestätigen:
prüfen der Gültigkeit von Aussagen, indem aus der zu prüfenden Aussage durch deduktive Schlüsse Folgerungen abgeleitet werden, die durch unmittelbare oder mittelbare Beobachtung in der Praxis, im Experiment oder an der Erfahrung geprüft werden können und aus deren Gültigkeit auf die Gültigkeit der zu prüfenden Aussage zurück geschlossen werden kann
nennen (to name):
ohne Erläuterungen auflisten/aufzählen  I
beurteilen, bewerten (to judge):
Aussagen über Richtigkeit  /  Wahrscheinlichkeit / Zumutbarkeit / Angemessenheit / Anwendbarkeit eines Sachverhaltes / einer Behauptung machen  III
ordnen:
Herstellung einer Aufeinanderfolge von Objekten auf der Grundlage des Ausprägungsgrades einer oder mehrerer Eigenschaften oder bezüglich vorgegebener Kriterien
charakterisieren:
zunächst den allgemeinen Sachzusammenhang beschreiben, auf den sich die Fragestellung bezieht, anschließend den Sachverhalt individuell gewichten und auf Schwerpunkte detailliert eingehen, dabei Aussagen zur Gewichtung einzelner Aspekte deutlich machen  II
skizzieren (to outline):
in groben Zügen das Wichtigste verdeutlichen  I
darstellen (to describe, to show, to depict):
einen Sachverhalt mit Text, Diagramm, Tabelle und/oder Zeichnung ausführlich wiedergeben  I/II
Stellung nehmen (to give one's opinion on sth., to declare one's position, to comment on):
zu einem Sachverhalt/einer Behauptung eine eigene, begründete und bewertende Meinung äußern  III
definieren (to define):
einen (Fach-)Begriff umschreiben  II
synthetisieren:
geistige Operation, die darin besteht, aus den einzelnen, durch Analysieren erhaltenen Bestandteilen, Elementen und Eigenschaften das Objekt wieder in seiner Ganzheit zu reproduzieren. Das Produkt des Synthetisierens erscheint nicht mehr als ungegliedertes Ganzes wie vor der Analyse, sondern reproduziert es als Ganzes, bei dem die Bestandteile, Elemente, Eigenschaften und Beziehungen des Objekts in ihrer Einheit erkannt werden
diskutieren (to discuss (in detail)):
einen Sachverhalt im Hinblick auf positive und negative Erscheinungen/Wirkungen ausführlich untersuchen, die Ergebnisse darstellen und bewerten  III
(über-)prüfen (to review, to check):
eine Hypothese (begründete Vermutung) an neuen Beobachtungen oder ihrer inneren Logik messen  II
erarbeiten (to elaborate):
aus Materialien bestimmte Sachverhalte erschließen, die nicht explizit genannt werden, und daraus ein neues Konzept in Ansätzen entwickeln  II/III
übertragen (to apply to):
Vorgegebenes/Bekanntes auf ein anderes Beispiel anwenden  II
erklären (to explain):
wissenschaftliche Erkenntnistätigkeit mit dem Ziel, die Ergebnisse von Beobachtungen aus Gesetzen und deren Gültigkeitsbedingungen, aus Modellen oder aus allgemeinen Aussagen unter Beachtung der Bedingungen für das Auftreten der Erscheinungen abzuleiten. Es wird festgestellt, warum ein Sachverhalt so und nicht anders beschaffen ist und zu seinem Wesen vorgedrungen.  II/III
untersuchen (to scrutinize, to examine, to check):
an einen Gegenstand gezielte Arbeitsfragen stellen und gewonnene Erkenntnisse darlegen  II
erläutern (to explain, to elucidate, to comment on):
didaktisch orientierte Tätigkeit mit dem Ziel, bestimmte Sachverhalte, meist unter Hinzunahme von Beispielen, zu verdeutlichen (verständlicher, klarer, anschaulicher zu machen)  II
verallgemeinern:
geistige Operation mit dem Ziel, von spezifischen Begriffen oder Einzelaussagen zu umfassenderen Begriffen oder allgemeinen Aussagen zu gelangen
ermitteln:
Aufgaben anhand vorgegebener Daten bzw. Sachverhalte lösen  I
vergleichen (to compare):
zu vorgegebenen oder selbstgewählten Gesichtspunkten Gemeinsamkeiten und Unterschiede feststellen  II
erörtern:
eine These oder Problemstellung durch eine Kette von Für-und-Wider- bzw. Sowohl-als-Auch-Argumenten auf ihren Wert und ihre Stichhaltigkeit hin abwägend prüfen und auf dieser Grundlage eine eigene Stellungnahme dazu entwickeln; die Erörterung einer Darstellung setzt deren Analyse voraus  III
voraussagen:
folgern mit dem Ziel, bisher noch nicht bekannte Sachverhalte zu erschließen; das Ergebnis ist eine Voraussage (Prognose)
Prognose: wissenschaftlich begründete Annahme über einen bisher objektiv nicht bekannten, real möglichen Sachverhalt der Vergangenheit, der Gegenwart oder der Zukunft, die sich als Folgerung aus gesicherten oder aus als gesichert angenommenen Aussagen durch logisches Schließen ergibt
erstellen:
einen Zusammenhang oder eine Lösung anhand des vorliegenden Materials finden
werten:
beurteilen von Sachverhalten oder Verhaltensweisen, indem sie zu gegebenen Normen in Beziehung gesetzt werden
extrapolieren:
folgern mit dem Ziel, den Gültigkeitsbereich von Aussagen über ihre gesicherten Grenzen hinaus auszudehnen; jede so gefundene Aussage muss geprüft werden
wiedergeben (to give an account of):
vorgegebene/bekannte Inhalte in eigenen Worten wiederholen/zusammenfassen I
folgern:
durch deduktives Schließen (d.h. ohne Zuhilfenahme der Praxis) aus gesicherten oder mehr oder weniger gesicherten Aussagen neue Aussagen gewinnen; wichtige Formen der Folgerung sind das Her- bzw. Ableiten, das Voraussagen, das Extra- und das Interpolieren
zuordnen (to relate to):
einfache Zusammenhänge verdeutlichen I/II

Lernzielebenen/Lernleistungen Fehlerquotienten Gängige Operatoren Rechtliche Grundlagen


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